LIEGENSCHAFTEN
Kaufen oder verkaufen Sie eine Liegenschaft? Würden Sie gerne ihrem Kind eine Liegenschaft schenken? Sind sie der Meinung, dass Sie eine Maklergesellschaft oder einen Anwalt dafür benötigen?
Wenn Sie den Käufer selbst gefunden haben, brauchen Sie keinen Immobilienmakler. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt wird. Sie können aber schon vor dem Abschluss des Vertrages beim Notar vorbeischauen und erste kostenlose Informationen über das Rechtsgeschäft einholen. Der Notar wird Ihnen dann sagen, welche Dokumente Sie zusammentragen müssen (Bestätigung über die widmungsgemäße Nutzung des Grundstücks, Bestätigung der Gemeinde über Nichtinanspruchnahme des Vorkaufsrechts, Personaldokumente, Geburts- oder Heiratsurkunden und Ähnliches), dann wird er mit Ihnen und der Gegenpartei alle Ihren Wünsche, Bedürfnisse bzw. Interessen besprechen und Ihnen zur Abfassung eines solchen Vertrages raten, der den beiden Vertragsparteien das höchste Maß an Sicherheit gewährleistet. Der Notar kann für Sie den Vertrag abfassen und nach der Erfüllung der Steuerpflichten auf dem Vertrag Ihre Unterschrift beglaubigen; der Vertrag kann auch in Form eines Notariatsaktes erstellt werden, was für Sie eine noch größere Sicherheit bedeutet und in bestimmten Fällen zwingend vorgesehen ist.



