TESTAMENTE
Möchten Sie ein Testament aufsetzen, wissen aber nicht, wie dies zu bewerkstelligen ist? Was muss in einem Testament stehen? Wen können Sie als Erben bestimmen? Wird das Testament gültig sein?
Jede Person, die das 15. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist, kann ihr Testament aufsetzen. Das Testament ist gültig, wenn es im Ganzen von Ihnen selbst handschriftlich aufgesetzt und unterzeichnet ist; ein mit Schreibmaschine oder auf dem Computer getipptes Testament braucht ebenso, wie ein Testament, das eine andere Person nach Ihrem Diktat schreibt, die Unterschrift von zwei Testamentszeugen, die keine Erben sein dürfen (die Zeugen bestätigen, dass Sie die Urkunde, von der Sie erklären, dass dies Ihr Testament ist, wirklich unterschrieben haben).
Am besten, Sie schauen in einem solchen Falle bei einem Notar vorbei, der Ihr Testament in Form eines Notariatsaktes niederschreibt (auch hier werden zwei Zeugen anwesend sein). Der Notar wird Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen und Ihre offenen Fragen beantworten.
Wenn ein Notar das Testament aufsetzt, wird er sofort nach der Aufsetzung Ihre Daten sowie die Testamentsdaten an die Notariatskammer Sloweniens weiterleiten, die diese Daten ins zentrale Testamentregister eintragen wird. Nach Ihrem Tode stellt das Gericht durch Einsicht in dieses Register fest, bei welchem Notar das Testament hinterlegt ist, der bezogene Notar aber schickt das Testament direkt an das Gericht, an dem das Verlassenschaftsverfahren geführt wird. So besteht keine Befürchtung, dass das Testament nicht gefunden oder von jemandem vorzeitig vernichtet wird.
Natürlich können Sie dem Notar auch ein Testament, welches Sie handschriftlich geschrieben haben, oder ein Testament, das vor Zeugen unterschrieben wurde, zur Aufbewahrung übergeben. Der Notar stellt Ihnen eine Bestätigung über die Verwahrung des Testaments aus, anschließend meldet er Ihre Daten und die Daten des Testaments zur Eintragung ins zentrale Testamentregister an die Notariatskammer.



