WAS MACHT DER NOTAR?
Die Hauptaufgabe, die dem Notar durch das Notariatsgesetz auferlegt ist, ist die Erstellung öffentlicher Urkunden. Dies sind Notariatsakte, notarielle Niederschriften und notarielle Beurkundungen. Eine bei einem Notar erstellte öffentliche Urkunde beweist die Wahrhaftigkeit dessen, was in ihr bestimmt oder bestätigt ist.
Auf Verlagen eines Klienten darf der Notar aber auch besondere Urkunden erstellen sowie den Klienten in nichtstreitigen Angelegenheiten vor Gericht und in unstrittigen Angelegenheiten vor anderen staatlichen Organen vertreten, wenn diese Angelegenheiten unmittelbar mit einer notariellen Urkunde, die er erstellt hat, verbunden sind.



