VOLLSTRECKBARE URKUNDEN
Was bedeutet die unmittelbare Vollstreckbarkeit eines Notariatsaktes? Welche sind dessen Vorteile? Welche Verträge können unmittelbar vollstreckbar sein?
Ein Vertrag, mit dem sich eine Partei (Schuldner) gegenüber der anderen Partei verpflichtet (Gläubiger) etwas zu geben oder zu leisten, kann unmittelbar vollstreckbar sein, wenn diese Sach- oder Dienstleistung genau bestimmt ist, ebenso wie der Termin der Durchführung. Dies heißt, dass die Ansprüche ohne vorheriges Klageverfahren durchgesetzt werden können. Der Schuldner erklärt sich schon durch die Unterzeichnung des Notariatsaktes mit seiner unmittelbaren Vollstreckbarkeit einverstanden, und der Gläubiger kann sofort nach der Fälligkeit (also nach dem Ablauf der Frist zur freiwilligen Erfüllung der Verpflichtung, wenn der Schuldner selbst diese nicht erfüllt hat) eine gerichtliche Vollstreckung vorschlagen – im Vollstreckungsverfahren werden Einsprüche des Schuldners nicht berücksichtigt bzw. das Verfahren geht nicht zur Prozessführung auf das Gericht über, wo der Gläubiger das Bestehen der Forderung noch nachweisen müsste. Der Vorteil des Gläubigers ist also vor allem zeitlicher Art, denn die Verpflichtung des Schuldners ist schon in einer öffentlichen Urkunde festgehalten – dem vollstreckbaren Notariatsakt (der die Richtigkeit dessen beweist, was in ihm niedergeschrieben ist) und im Falle einer Nichterfüllung folgt nur noch die gerichtliche Vollstreckung.
Typisches Beispiel der unmittelbar vollstreckbaren Verträge sind die Kredit- bzw. Darlehensverträge, durch die der Gläubiger dem Schuldner Kredit – Darlehen gewährt, und der Schuldner sich verpflichtet, das Darlehen samt Zinsen binnen einer bestimmten Frist zurückzuzahlen.
Es ist auch möglich, die unmittelbare Vollstreckbarkeit bei einem Kaufvertrag für den noch nicht zurückgezahlten Teil des Kaufpreises, beim Mietvertrag für die Mietezahlung und Auszug aus dem Raum, der vermietet wird, nach dem Aufhören des Mietvertrags u. Ä. zu vereinbaren.



