WIRTSCHAFTSSUBJEKTE
Haben Sie sich für eine selbständige Berufskarriere entschieden und müssen zu diesem Zweck eine Gesellschaft gründen? Haben Sie bereits Partner und wissen nicht, wie Sie schon jetzt die Verhältnisse unter den Eigentümern (insbesondere Finanzverhältnisse) definieren sollten?
Bei Gründung irgendeiner Art der Gesellschaft – Kapitalgesellschaft (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH oder Aktiengesellschaft – AG) oder Personengesellschaft (z.B. offene Handelsgesellschaft – OHG oder Kommanditgesellschaft – KG) wird Sie der Notar unterstützen (bei der Aktiengesellschaft ist die Gründung in Form eines Notaraktes sogar obligatorisch). Die Gründer legen mit Hilfe eines unabhängigen Rechtsfachmannes – Notars die (häufig komplizierte) Gesellschaftsregeln fest und können diese später unter seiner Aufsicht ändern, je nach Bedarf und Interesse, die sich später, im Laufe der Gesellschaftsaktivität und in verschiedenen Lebenssituationen zeigen. Der Notar wird auch die Eintragung in das Gerichts- /Firmenbuch übernehmen.
Nach den letzten Änderungen des Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften kann die Wirtschaftsgesellschaft durch den Vertrag in Form eines Notaraktes oder per Sonderformular im elektronischen Verwaltungssystems e-VEM, im Rahmen dessen auch die Notare eine wichtige Rolle einnehmen, gegründet werden.



