AUFSICHT ÜBER DIE ARBEIT DES NOTARS
Der Notar ist verpflichtet, die ihm anvertraute Arbeit gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu verrichten. Für die Richtigkeit seiner Arbeit haftet der Notar mit seinem gesamten Vermögen, aber auch disziplinarisch und strafrechtlich, wenn er in Ausübung seiner Tätigkeit seine beruflichen Pflichten verletzt oder eine strafbare Handlung begeht.
Die unmittelbare Aufsicht über die Geschäftstätigkeit des Notars führt die Notariatskammer Sloweniens. Auch das Justizministerium der Republik Slowenien hat Aufsichtspflicht über die Gesetzmäßigkeit der Notariatsausübung. Bei Angelegenheiten, die dem Notar seitens des Gerichts anvertraut werden, obliegt die Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der notariellen Tätigkeit dem Präsidenten des Obergerichts, auf dessen Gebiet der Sitz der Notarstelle ist.



