ZUSTÄNDIGKEIT EINES NOTARS
In jedem Gerichtsbezirk gibt es mindestens einen Notar. In größeren Städten, vor allem dort, wo das jeweilige Bezirksgericht seinen Sitz hat, wird die Anzahl der Notarstellen so bestimmt, dass mindestens ein Notar auf je zwanzigtausend Einwohner kommt.
Der Notar darf seine Geschäftstätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Republik Slowenien ausüben, was bedeutet, dass Sie Ihren Notar beliebig wählen können. Eine Ausnahme von der angeführten Regel ist vorgeschrieben für Notariatsakte von Rechtsgeschäften für die Absicherung von Geldforderungen mit Pfandrecht oder der Einrichtung einer Grundbuchschuld auf Liegenschaften (also bei Krediten, die mit einer Hypothek oder einer Grundschuld auf eine Liegenschaft abgesichert sind). Für diese ist ausschließlich der Notar örtlich zuständig, der den Sitz seines Notariats auf dem Gebiet des Bezirksgerichts hat, wo sich die Liegenschaft befindet.


