Errichtung von Verträgen und der anderen Urkunden
Die Notare als öffentlich bestellte Urkundsperson erklären den Klienten mit Rechtsberatung und mit dem objektiven und unabhängigen Zugang die Bedeutung von Verpflichtungen, welche sie durch Unterzeichnung einer Urkunde bzw. eines Vertrages (Verträge über Gründungsdienstbarkeit, Mietverträge, Pachtverträge, erbrechtliche Verträge, Einverleibungsgenehmigungen, Löschungsbewilligungen) eingehen. Die fachgerechte Arbeit der Notare hat auf diesem Gebiet eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit, da ordnungsgemäß und klar formulierte Vertragsbestimmungen nur wenig Raum für das Auftreten von Streitigkeiten lassen.
Der Notar haftet hier immer für den Inhalt der Urkunde bzw. des Vertrages. Bei der Errichtung des Vertrages hat er immer auf die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner aufzupassen und sie darüber zu belehren.