Kauf und Verkauf von Liegenschaften
Für manche Leute ist der Erwerb oder die Veräußerung eigener Liegenschaft eines der wichtigsten Ereignisse im Leben. Deswegen ist es wichtig, dass die Urkunden bei den Rechtsgeschäften verbunden mit Liegenschaften von einem Rechtsexperten errichtet sind. Daher vertrauen Sie die Errichtung des Vertrages dem Notar an. Auf diese Weise vermeiden Sie alle Gefahren und Risiken, die mit dem Kauf oder Verkauf von Liegenschaft und der Eintragung in das Grundbuch verbunden sind.
Der Notar führt Sie sicher durch alle Kauf- oder Verkaufsverfahren für die Liegenschaft, und auch wenn Sie Ihre Liegenschaft jemand schenken wollen. Wenn Sie den Käufer selbst gefunden haben, brauchen Sie keinen Immobilienmakler. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt wird. Sie können aber schon vor dem Abschluss des Vertrages beim Notar vorbeischauen und erste kostenlose Informationen über das Rechtsgeschäft einholen. Der Notar wird Ihnen dann sagen, welche Dokumente Sie zusammentragen müssen (Bestätigung über die widmungsgemäße Nutzung des Grundstücks, Bestätigung der Gemeinde über Nichtinanspruchnahme des Vorkaufsrechts, Personaldokumente, Geburts- oder Heiratsurkunden und Ähnliches), dann wird er mit Ihnen und der Gegenpartei alle Ihren Wünsche, Bedürfnisse bzw. Interessen besprechen und Ihnen zur Abfassung eines solchen Vertrages raten, der den beiden Vertragsparteien das höchste Maß an Sicherheit gewährleistet. Der Notar kann für Sie den Vertrag abfassen und nach der Erfüllung der Steuerpflichten auf dem Vertrag Ihre Unterschrift beglaubigen; der Vertrag kann auch in Form eines Notariatsaktes erstellt werden, was für Sie eine noch größere Sicherheit bedeutet und in bestimmten Fällen zwingend vorgesehen ist.