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Pfandurkunden und Hypotheken

Das Pfandrecht ist das Recht des Gläubigers, im Falle einer Nichtrückzahlung seitens des Schuldners die Schulden aus den Werten eines verpfändeten Gegenstandes zu tilgen. Das bedeutet, dass der verpfändete Gegenstand im gerichtlichen Verfahren auf einer Versteigerung veräußert wird, aus dem Kaufpreis wird der Gläubiger bis zu der Höhe seiner Forderung einschließlich der anfälligen Zinsen und Kosten abgegolten, der übrige Kaufpreis wird dem Eigentümer des Gegenstandes (Pfandgeber) ausgehändigt. Pfandgegenstände können bewegliche Sachen (z. B. Fahrzeuge, Maschinen), Rechte (z. B. Forderungen an Dritte) oder Wertpapiere sein.

Eine Hypothek aber ist ein Pfandrecht auf Liegenschaften. Der Schuldner räumt dem Gläubiger zur Absicherung der Forderung ein Pfandrecht auf Gebäude, Wohnungen, Grundstücke usw. ein.

Normalerweise werden alle Geschäfte, mit denen ein Pfandrecht oder eine Hypothek eingeräumt wird, in Form eines unmittelbar vollstreckbaren Notariatsakt konstituiert, der dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit bietet, dem Vollstreckungsverfahren folgt nämlich im Falle eines Einspruchs kein Prozessverfahren (der Einspruch wird nicht berücksichtigt).

Notarieller Verkauf nach dem Gesetz über Finanzsicherheiten

Mit dem Verfahren des notariellen Verkaufs von Liegenschaften, welche durch Pfandrecht aufgrund eines unmittelbar vollstreckbaren Notariatsaktes unter bestimmten Rechtssubjekten (von welchen mindestens eine Partei ein Kreditinstitut ist) gesichert sind, ist es möglich, die sachenrechtlichen Sicherheiten mit Liegenschaften schneller zu realisieren.

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