Regelung von Erb- und Nachlassachen
Sie können Ihr Vermögen noch zu Lebzeit auf Ihre Nachkommen oder auf andere Personen mit einem Vertrag oder Testament übertragen und Ihre Vermögensverhältnisse einrichten, und dadurch eventuelle Streitigkeiten unter Erben nach Ihrem Tod vermeiden. Gleichzeitig können Sie dafür vorsorgen, dass sich der Erwerber Ihres Vermögens um Sie kümmert, wenn Sie alt, krank werden, und vielleicht nicht mehr selber für sich sorgen können.
Wenden Sie sich an einen Notar, erklären Sie ihm Ihre Vermögenslage, die Verwandtschaftsverbindungen und Ihre Erwartungen, und sie werden dann gemeinsam die beste Lösung finden.
Die möglichen Verträge, welche der Notar für Sie in der Form eines Notariatsaktes errichtet, sind der Übergebevertrag, Altenteilvertrag, Vertrag über lebenslage Versorgung.
Sie können das Vermögen auf einen anderen noch zu Ihrer Lebzeit mit einem Schenkungsvertrag übertragen, jedoch haben Ihre Nachkommen nach Ihrem Tod Anspruch auf das Vermögen wegen der Benachteiligung des Pflichtteils. Ein Schenkungsvertrag enthält auch keine Pflicht für die Versorgung, Pflege, …