Testamente
Sie können Ihr Vermögen auf andere Personen mit einem Testament übertragen. Das Testament kann handgeschriben, vor Zeugen unterschrieben werden oder es kann ein notarielles Testament sein. Wir empfehlen Ihnen, das Testament dem Notar zur Aufbewahrung vorzulegen. So wird man nach Ihrem Tod sicher wissen, bei welchem Notar das Testament aufbewahrt ist und jede Befürchtung, dass das Testament verloren gegangen, vernichtet bzw. in die falschen Hände geraten ist, ist überflüssig. Sie können das Testament jederzeit ändern oder ein neues Testament machen.
Wer kann das Testament errichten? Das Testament kann jede Person errichten, welche das Alter von 15 Jahren erfüllt hat und geschäftsfähig ist. Das Testament ist gültig nur, wenn es völlig von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterzeichnet ist. Wenn Sie aber das Testament auf eine Schreibmaschine oder Computer schreiben, oder wenn das Testament nach Ihrem Diktat von einer anderen Person niedergeschrieben ist, dann muss das Testament durch zwei testamentarische Zeugen unterschrieben werden, die jedoch nicht die Erben sein dürfen. Die Zeugen bestätigen, dass die Urkunde, welche nach Ihren Behauptungen Ihr Testament ist, tatsächlich von Ihnen unterschrieben worden ist.
Am besten, Sie schauen in einem solchen Falle bei einem Notar vorbei, der Ihr Testament in Form eines Notariatsaktes niederschreibt (auch hier werden zwei Zeugen anwesend sein). Der Notar wird Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen und Ihre offenen Fragen beantworten.
Wenn ein Notar das Testament aufsetzt, wird er sofort nach der Aufsetzung Ihre Daten sowie die Testamentsdaten an die Notariatskammer Sloweniens weiterleiten, die diese Daten ins zentrale Testamentregister eintragen wird. Nach Ihrem Tode stellt das Gericht durch Einsicht in dieses Register fest, bei welchem Notar das Testament hinterlegt ist, der bezogene Notar aber schickt das Testament direkt an das Gericht, an dem das Verlassenschaftsverfahren geführt wird. So besteht keine Befürchtung, dass das Testament nicht gefunden oder von jemandem vorzeitig vernichtet wird.
Natürlich können Sie dem Notar auch ein Testament, welches Sie handschriftlich geschrieben haben, oder ein Testament, das vor Zeugen unterschrieben wurde, zur Aufbewahrung übergeben. Der Notar stellt Ihnen eine Bestätigung über die Verwahrung des Testaments aus, anschließend meldet er Ihre Daten und die Daten des Testaments zur Eintragung ins zentrale Testamentregister an die Notariatskammer.