Register

Register der Treuhandverträge und Register der treuhand Notare

Das Gesetz über Schutz der Käufer von Wohnungen und Einwohnungshäusern (ZVKSES) schützt die Verbraucher vor dem Risiko der finanziellen Leistungsunfähigkeit des Bauinvestors zur Baubeendigung beziehungsweise vor Nichterfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers. Eine der Schutzarten vor dem Risiko ist die notarielle Treuhandleistung, die vom Notar als Treuhänder getätigt wird. Der Notar, der solche Leistungen anbieten will, muss im Register der Treuhandnotare (Artikel 41 des Gesetzes ZVKSES) eingetragen werden, ebenso muss jeder Vertrag über die Errichtung des Treuhandkontos, der im Einklang mit dem Artikel 39 des Gesetzes ZVKSES zwischen dem Notar als Treuhänder, Treuhandbank und Verkäufer abgeschlossen wird, im Register der Treuhandverträge eingetragen werden.

Register der Treuhandnotare >>

Register der Treuhandverträge

Keine Eintragungen – der Vertrag über die Errichtung des Treuhandkontos, der im Einklang mit dem Artikel 39 des Gesetzes ZVKSES zwischen dem Notar als Treuhänder, der Treuhandbank und dem Verkäufer abgeschlossen wird, wurde nicht geschlossen.

Bürozeiten
9.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 12.00, 13.00 - 17.00 Uhr
9.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 12.00, 13.00 - 14.00 Uhr