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Nachlassverfahren

Für die Abwicklung von Verlassenschaften ist in der Republik Slowenien (derzeit nach wie vor) das Gericht zuständig. Im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens stellt das Gericht die rechtmäßigen Erben des Verstorbenen, das Vermögen, das die Verlassenschaft (Nachlass) darstellt und die Rechte aus der Verlassenschaft, die den Erben, Legataren und anderen Personen zustehen, fest.  Bereits heute setzen die Notare im Bereich des Erbrechts die Notarakten von erbrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen auf, die zwingend in Form von Notarakten verfasst werden müssen. Das sind etwa Verträge über die Übergabe und Verteilung des Vermögens zu Lebzeiten, Verträge über die Versorgung auf Lebenszeit, Vereinbarungen über Verzicht auf die Erbschaft aus dem nichteingeleiteten Verlassenschaftsverfahren, Verträge über Schenkungsversprechen und Schenkungsverträge auf den Todesfall. Die Notare erstellen auch Testamente und Erbübereinkommen in Form von Notarakten, beraten diesbezüglich und beglaubigen die Unterschriften auf den Erbantrittserklärungen, welche die Erben im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vorlegen. Darüber hinaus sind die Notare befugt, im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens im Auftrag des Verlassenschaftsgerichts die Vermögensaufstellung und den amtlichen Verkehrswert des Vermögens des Erblassers zu erfassen sowie dieses Vermögen oder einen Teil des Vermögens, falls von dem Verlassenschaftsgericht wegen Schutz des Vermögens so entschieden, zur Verwahrung anzunehmen.

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