Register

Testamentregister

Die Notariatskammer Sloweniens errichtete am 15.10.2007 das Zentralregister der Testamente. Die Kammer führt dieses Register als eine informatisierte Datenbasis. Ein Antrag auf Eintragung oder Ausgabe der Daten kann elektronisch oder schriftlich gestellt werden. Die Daten über die erstellten Testamente müssen sowohl Notare, als auch Rechtsanwälte und Gerichte übermitteln.

ELEKTRONISCHER ANTRAG AUF EINTRAGUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN IM REGISTER

Der einfachste und schnellste Weg ist die Einreichung des elektronischen Antrags auf Eintragung oder Löschung der Daten im Register über die Website des zentralen Testamentregisters www.registeroporok.si. Zur Anwendung der Internetapplikation und Abgabe der Anträge sind die qualifizierte elektronische Signatur und der Browser Internet Explorer 6 oder aktueller (wegen Schutz die Version 7 oder aktueller empfohlen) und das Betriebssystem Windows XP oder aktueller erforderlich. Zusätzliche technische Anleitungen und Hilfe bei der Anwendung der Internetapplikation unter: www.registeroporok.si/pomoc.

SCHRIFTLICHER ANTRAG AUF EINTRAGUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN IM REGISTER

Der Antrag auf Eintragung oder Löschung der Daten im Register kann auch schriftlich, per Formular, das von dem Exekutivausschuss der Notariatskammer Sloweniens vorgeschrieben worden ist, eingereicht werden.

Die richtig ausgefüllten Formulare sind von den Antragstellern an die Sitz-Adresse der Notariatskammer Sloweniens: Notarska zbornica Slovenije, Tavčarjeva ulica 2, SI-1000  Ljubljana (für Testamentregister) zu senden.

GEBÜHREN FÜR DIE EINTRAGUNGEN IM TESTAMENTREGISTER UND LÖSCHUNGEN AUS DEM REGISTER

Die Notariatskammer Sloweniens ist zur Verrechnung der Gebühr bei der Eintragung im Register und bei der Ausstellung der Löschungsbescheinigung bei der Löschung aus dem Register berechtigt:

  • für die Eintragung des Testaments entrichtet der Testator die Gebühr in Höhe von 41,00 EUR;
  • für die spätere Eintragung ist die Gebühr in Höhe von 23,00 EUR zu entrichten;
  • für die Löschung aus dem Register entrichtet der Antragsteller die Gebühr in Höhe von 23,00 EUR.

Sämtliche Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Gebühren, die von der Notariatskammer Sloweniens für die Eintragung im zentralen Testamentregister und für die Ausstellung der Löschungsbescheinigung bei der Löschung aus dem Register verrechnet werden, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig (Absatz 5 des Artikels 5 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer, ZDDV-1).

Die Gebühren sind auf das Konto der Notariatskammer Sloweniens: TRR: 33000-6681150374 zu überweisen. Steuernummer: 66811503. Notariatskammer Sloweniens ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

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