Dienstleistungen

Wirtschaft und Unternehmertum

Der Notar gewährt vollständige juristische Dienstleistungen bei der Gründung einer Gesellschaft in jeder Statusform. Dazu erteilt er den Rat er und errichtet die Urkunden bei Statusänderungen.

Der Notar helft Ihnen bei der Festsetzung der Regelung der Gesellschaft, die Sie später unter seiner Aufsicht auch ändern können, nach Bedarf und Interesse, die sich in dem späteren Betrieb der Gesellschaft und in verschiedenen Lebenssituationen entwickeln, und zwar bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gründung der Gesellschaft, Übertragung des Geschäftsanteils, die Änderung des Gesellschaftsvertrages), der Aktiengesellschaft, der wirtschaftlichen Interessenvereinigung, der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und im Bereich der Beendigung der Gesellschaften (Auflösungsprozesse).

Der Notar errichtet auch die anderen Urkunden in dem Handelsrecht (Verschmelzungen und Spaltungen der Gesellschaften, Notariatsakte der Erklärungen, die Übertragung des Unternehmens auf den Übernehmerunternehmer und die Statusumwandlung des Unternehmers, auf dem Gebiet der Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit (vorbeugende Umstrukturierung), die Übertragung von Eigentumsrecht zur Sicherheit (treuhändeirsche Übertragung) und die Abtretung der Forderung zur Sicherheit (treuhänderische Zession).

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